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Richter befangen? - Neuer Prozess gegen Klima-Pater

Richter befangen? - Neuer Prozess gegen Klima-Pater
Der Jesuitenpater Jörg Alt stand wegen Klimaprotesten bereits mehrmals vor Gericht. (Archivbild) / Foto: Daniel Löb/dpa
Von: DieBayern.de News
Gerade erst wurde Jesuitenpater Jörg Alt aus dem Gefängnis entlassen. Jetzt steht er wieder wegen eines Klimaprotests vor Gericht. Für Schlagzeilen sorgt diesmal aber etwas anderes.

Ein Nürnberger Richter in einem neuen Prozess gegen den Jesuitenpater und Klimaaktivisten Jörg Alt ist möglicherweise befangen. Es bestehe die «Besorgnis der Befangenheit», erläuterte Justizsprecherin Tina Haase. Ein anderer Strafrichter werde deshalb die Verhandlung am Amtsgericht übernehmen. Alts Verteidiger hatte zuvor einen Befangenheitsantrag gestellt. 

Das Verfahren wegen Beihilfe zur Nötigung hatte am Dienstag begonnen. Dabei ging es um eine Straßenblockade im August 2023 vor dem Nürnberger Hauptbahnhof. Alt soll damals die Klimaaktivisten bei der Aktion unterstützt haben, indem er eine Rede gegen die bayerische Klimapolitik über ein Megafon hielt. Gegen den Strafbefehl hatte Alt nach Angaben von Haase Widerspruch eingelegt, so dass es zum Prozess kam. 

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Gefängnis statt Geldstrafe

Noch vor Beginn der Beweisaufnahme hatte der Richter nach einem Bericht der «Nürnberger Nachrichten» gesagt, dass die Aktenlage eindeutig sei. «Ich schick sie ins Gefängnis – das wissen sie», sagte der Richter laut dem Medienbericht.

Alt erklärte, dass er froh sei, dass dem Befangenheitsantrag stattgegeben wurde. «Die unverhüllt geäußerten Drohungen und die Missachtung jeglicher rechtsstaatlicher Gepflogenheiten enthüllt erneut die unverhältnismäßige Härte, mit der in Bayern Klimaprotest eingeschüchtert und ruhiggestellt werden soll», teilte er mit. Er sehe seinen Klimaprotest nach wie vor als angemessen an und werde auf Freispruch plädieren. 

Erst im April hatte Alt wegen einer anderen Straßenblockade in Nürnberg 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt in Nürnberg abgesessen. Das Landgericht Nürnberg hatte ihn zuvor wegen mehrfacher Nötigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro verurteilt. Weil er das Geld nicht zahlen wollte, musste der Jesuitenpater ersatzweise ins Gefängnis.

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