Der Strafprozess um die Sprengung einer Kugelbombe zum Jahreswechsel vor zwei Jahren in Würzburg geht in die nächste Instanz. Die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte legten Berufung gegen das Urteil ein, wie ein Sprecher des Amtsgerichts Gemünden am Main (Landkreis Main-Spessart) der Deutschen Presse-Agentur bestätigte.
In der vergangenen Woche hatte das Jugendschöffengericht den 21-Jährigen zu Schadenswiedergutmachung verurteilt. Die Druckwelle in der Nacht zum 1. Januar 2023 war so immens gewesen, dass 55 Fensterscheiben umliegender Häuser in der Innenstadt und einer Kirche barsten. Zudem wurde eine Haustür beschädigt. Insgesamt seien Reparaturen für mindestens 11.233 Euro nötig gewesen.