Drei wegen Spionage für Russland verurteilte Männer wollen ihre Strafen nicht hinnehmen. Wie das Oberlandesgericht München auf Anfrage mitteilte, legten sie gegen das Urteil aus der vergangenen Woche Revision ein. Damit wird es zunächst nicht rechtskräftig.
Das Gericht hatte den Hauptangeklagten zu sechs Jahren und seine beiden Bekannten zu Bewährungsstrafen von einem beziehungsweise einem halben Jahr verurteilt - jeweils wegen geheimdienstlicher Tätigkeit.