Das Urteil gegen einen Russen wegen des Mordes an zwei Ukrainern im oberbayerischen Murnau ist rechtskräftig. Der Angeklagte hatte Revision eingelegt, die vom Bundesgerichtshof allerdings vergangene Woche verworfen wurde. Nachdem die Generalstaatsanwaltschaft kein Rechtsmittel eingelegt hatte, ist das Urteil nun rechtskräftig geworden, wie das Oberlandesgericht München mitteilte.
Das Landgericht München II hat den 58-Jährigen im März wegen Mordes in zwei Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit könnte die Strafe voraussichtlich nicht nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.