Immer wieder fällt im Prozess das Wort «Hinrichtung»: Wegen tödlicher Messerstiche auf eine Kollegin im fränkischen Mellrichstadt hat das Landgericht Schweinfurt einen 22-Jährigen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Strafkammer legte dem jungen Mann Mord, versuchten Mord und gefährlichen Körperverletzung zur Last. Das Urteil ist nach Gerichtsangaben noch nicht rechtskräftig. Die besondere Schwere der Schuld, auf die die Staatsanwaltschaft und die Nebenklagevertreter gedrungen hatten, wurde nicht festgestellt.
Geständnis zu Prozessbeginn
Der 22-Jährige hatte in dem Verfahren gestanden, seine Kollegin mit einem Messer getötet zu haben. «Ich habe die Frau gehasst», hatte er nüchtern erklärt. «Wir haben uns nicht gut verstanden.» Er habe sich von der Kollegin, die er seit seiner Ausbildung gekannt habe, schlecht behandelt gefühlt, Zorn und Wut verspürt.
Die Nebenklagevertreter und der Ankläger sprachen in dem Prozess von einer regelrechten «Hinrichtung» der arg- und wehrlosen Frau sowie tiefsten Abgründen menschlichen Handels. Der Angriff war am 1. Juli vergangenen Jahres beim Stromversorger Überlandwerk Rhön erfolgt.
Bei der Attacke auf die zweifache Mutter hatte der Angeklagte zudem einen Vorgesetzten lebensgefährlich verletzt, der der Frau helfen wollte. Auch ein weiterer Kollege erlitt Verletzungen.
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