Grundstücksbesitzer in Garmisch-Partenkirchen haben mit ihrer Klage gegen eine mögliche Aufnahme von Wiesenlandschaften in die Unesco-Welterbeliste eine weitere juristische Niederlage eingesteckt. Nach der Abweisung ihrer Klage durch das Verwaltungsgericht München vor rund drei Jahren scheiterten sie nun mit ihrer Berufung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH). Wie ein Sprecher mitteilte, wies der VGH die Berufung zurück.
Juristisches Tauziehen um Welterbe-Bewerbung
Die Besitzer hatten gegen die 2022 eingereichte Bewerbung geklagt, da sie durch die Aufnahme unter anderem Einschränkungen der Nutzbarkeit ihrer Grundstücke befürchteten. Mit der möglichen Auszeichnung sahen sie strengere Auflagen und Verpflichtungen vor allem für die landwirtschaftliche Nutzung auf sich zukommen. Die Entscheidung für eine Bewerbung sei über die Köpfe der Grundstücksbesitzer hinweg getroffen worden, sagte damals einer der sieben Kläger.
Die Bewerbung um den Status als Welterbe war 2022 vom Landkreis Garmisch-Partenkirchen dem bayerischen Wissenschaftsministerium zur Unterzeichnung zugestellt und anschließend durch das Auswärtige Amt bei der Unesco in Paris eingereicht worden.