Zu lange her, verjährt: Das Landgericht Regensburg hat die Schmerzensgeld-Klage eines früheren Mitgliedes der Domspatzen abgewiesen. Der Mann bekam vom Bistum Regensburg Anerkennungsleistungen, weil seine Angaben zum sexuellen Missbrauch und zu Misshandlungen in den frühen 1990er Jahren in der Vorschule des weltberühmten Knabenchors glaubwürdig erschienen. Doch vor Gericht geht er nun leer aus. Gefordert hatte er rund 400.000 Euro Schmerzensgeld und Verdienstausfall - plus Schadenersatz.
Grundsatzproblem Verjährung
Die Verjährung ist aus Sicht von Kirchenrechtler Thomas Schüller auch der Grund, warum es nur so wenige Zivilprozesse gegen die katholische Kirche gibt. Inzwischen «gehen nun samt und sonders alle Bischöfe dazu über, die Verjährung geltend zu machen», sagt er. «Die Betroffenen erleben diese Einlegung der Verjährung als große Ungerechtigkeit und erneute Abweisung und sind darüber verständlich sehr enttäuscht.»
Im Regensburger Fall hatte das Bistum nach Gerichtsangaben beantragt, die Klage in dem Zivilprozess abzuweisen - und sich dabei nicht nur auf Verjährung berufen. «Es bestritt sämtliche vom Kläger behaupteten Missbrauchshandlungen mit Nichtwissen», heißt es in der Mitteilung des Landgerichts Regensburg. «Das heißt, dass das Bistum die Missbrauchshandlungen nicht als unwahr darstellte, sondern zum Ausdruck brachte, dass es nicht wisse, was damals geschehen sei.»
Opfervertreter nennen Zivilrecht «opferfeindlich»
Das deutsche Zivilrecht sei «in der Praxis sehr opferfeindlich und bevorzugt Unternehmen ebenso wie eben die Kirchen und ihre Einrichtungen, wenn sie verklagt werden», sagt Matthias Katsch, Sprecher der Opferinitiative Eckiger Tisch. «Die Beweispflicht fällt voll auf die Seite des Klägers, das Bistum muss einfach nur erklären, dass man nichts genaues weiß. Und selbst das müssen sie nicht beweisen, weil sie ihre Archive nicht öffnen müssen.»
Nach wenigen großen, medial viel beachteten Prozessen ist es inzwischen ziemlich ruhig geworden um die Frage, inwiefern katholische Bistümer zu Schmerzensgeldzahlungen verpflichtet werden können. Zwar haben die Bistümer im Freistaat im Rahmen freiwilliger Anerkennungsleistungen Gelder in Millionenhöhe an Betroffene gezahlt - allein im Bistum Augsburg waren es bislang 5,8 Millionen und in der Erzdiözese München und Freising knapp 2,6 Millionen. Gerichtlich zugebilligtes Schmerzensgeld wurde aber nicht gezahlt.