Nachdem er 13 Jahre zu Unrecht wegen des sogenannten Badewannen-Mordes in Haft gesessen hat, verklagt Manfred Genditzki den Freistaat Bayern. Er fordert mindestens 750.000 Euro, wie eine Sprecherin des Landgerichts München I der Deutschen Presse-Agentur sagte. Ein entsprechendes Verfahren sei dort anhängig (Az. 15 O 4348/24). «Der Kläger fordert ein angemessenes Schmerzensgeld, zumindest in Höhe von 750.000 Euro», sagte die Sprecherin. Einen Termin für den Prozess gibt es nach Gerichtsangaben noch nicht.
Genditzkis Klage ist gestützt auf Amtshaftungsansprüche nach Paragraf 839 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und Artikel 34 des Grundgesetzes, in dem es heißt: «Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht.»