Als vermeintlicher Mörder saß Manfred Genditzki mehr als 13 Jahre lang unschuldig im Gefängnis - nun bekommt er vom Freistaat Bayern insgesamt 1,31 Millionen Euro als Entschädigung. Die Einigung umfasse alle Ansprüche aus seiner Verurteilung, der Haft und dem Wiederaufnahmeverfahren, teilte das bayerische Justizministerium mit. Es sieht zudem Handlungsbedarf bei den Entschädigungsregeln, die auf Bundesrecht basieren. Und hat auch für Bayern Lehren aus dem Fall gezogen.
Genditzkis Kampf durch die Instanzen nach dem sogenannten «Badewannen-Mord» hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht: Das Landgericht München II hatte ihn 2010 für schuldig befunden, eine Seniorin aus Rottach-Egern in ihrer Badewanne ertränkt zu haben. Nachdem Genditzki in Revision gegangen war, verurteilte ihn eine andere Kammer des Landgerichts 2012 erneut wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Die Revision gegen dieses Urteil blieb erfolglos. 2023 wurde Genditzki jedoch nach einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen - neue Gutachten hatten untermauert, dass der Tod der betagten Dame ein Unfall gewesen war.