Nach der Sicherstellung von neun Giftschlangen bei einem privaten Besitzer im Allgäu bleibt die Gemeinde Blaichach voraussichtlich auf Kosten in Höhe von mehr als 100.000 Euro sitzen. Das Verwaltungsgericht in Augsburg lehnte es in einem Verfahren ab, den früheren Halter der Schlangen für die Kosten der Unterbringung in einer Reptilien-Auffangstation haftbar zu machen. In dem Urteil betonten die Richter, dass die sofortige Sicherstellung der Schlangen im März 2024 rechtswidrig gewesen sei (Az. Au 8 K 25.487).
Damals hatte die Veterinärbehörde des Landratsamtes Oberallgäu bei einer Kontrolle Missstände bei der Haltung von Klapperschlangen und Lanzenottern festgestellt. Der Besitzer hatte auch keine Genehmigung, solche Tiere zu halten. Die Schlangen wurden beschlagnahmt und in die Auffangstation nach München gebracht. In der Folge erließ die Gemeindeverwaltung einen Bescheid, wonach dem Besitzer die Haltung untersagt und er zudem zur Zahlung der sechsstelligen Unterbringungskosten verpflichtet wurde. Dagegen reichte der Mann Klage ein.