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Geldstrafe gegen Bürgermeister von Langenzenn rechtskräftig

Die vor rund zwei Jahren verhängte Geldstrafe wegen Betrugs gegen den Bürgermeister von Langenzenn ist nun rechtskräftig. (Archivbild) / Foto: -/dpa
Die vor rund zwei Jahren verhängte Geldstrafe wegen Betrugs gegen den Bürgermeister von Langenzenn ist nun rechtskräftig. (Archivbild) / Foto: -/dpa

Ein Lokalpolitiker aus Mittelfranken soll sich bei der Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen bereichert haben. Eine gegen ihn verhängte Geldstrafe akzeptiert er nun.

Die gegen den Bürgermeister von Langenzenn in Mittelfranken verhängte Geldstrafe wegen Betrugs ist rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft hatten Berufung gegen die erstinstanzliche Verurteilung eingelegt und nun die Rechtsmittel zurückgenommen. Dies teilte eine Sprecherin des Landgerichts Nürnberg-Fürth mit. Damit sei das Urteil des Amtsgerichts Fürth aus dem Mai 2023 rechtskräftig. 

Das Gericht hatte den Kommunalpolitiker Jürgen Habel (parteilos) wegen Betrugs in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 150 Euro verurteilt. Habel hatte im Frühjahr 2022 fünf Ukrainer bei sich untergebracht und dazu mit diesen Mietverträge abgeschlossen. Sowohl zur Wohnfläche als auch zum Zeitraum, in dem den Flüchtlingen der Wohnraum zur Verfügung stand, hatte Habel nach Überzeugung des Gerichts falsche Angaben gemacht. Eine deshalb zu Unrecht an ihn ausgezahlte Erstattungssumme belief sich auf rund 3.500 Euro.

Weil der Lokalpolitiker gegen einen Strafbefehl Einspruch erhoben hatte, war es zum Prozess gekommen. Gegen das Urteil legte er wie auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein. Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess vor dem Amtsgericht eine Geldstrafe von 115 Tagessätzen gefordert. Nach dem Urteil hieß es von der Anklagebehörde zunächst, die verhängte Strafe sei «nicht tat- und schuldangemessen». Mit der Rücknahme der Rechtsmittel ist das Urteil nun rechtskräftig.

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