Die Beziehungen von Bürgern und Unternehmen zu ihren Finanzämtern sind in den vergangenen Jahren sehr viel friedlicher geworden: Die Zahl der Steuerprozesse und sonstigen Verfahren an den Finanzgerichten hat sich dramatisch verringert. Im vergangenen Jahr gingen am Bundesfinanzhof - dem in München ansässigen höchsten deutschen Steuergericht - nur noch gut halb so viele Verfahren ein wie zwei Jahrzehnte zuvor: 3.403 Verfahren im Jahr 2005, 2024 dann nur noch 1.744. An den 18 Finanzgerichten der ersten Instanz ist die Tendenz ähnlich.
Das wirft allerdings die Frage auf, ob der Friede mittlerweile zu weit geht - und es zu mühsam geworden ist, sich gegen den Fiskus zur Wehr zu setzen.
Die Bundesregierung reagierte auf den Rückgang der Verfahren in diesem Jahr mit der Streichung eines Senats am Bundesfinanzhof, eine Neuerung, die unter Steuerrechtlern Wellen schlug. Da die Zahl der Verfahren jedoch so stark gesunken ist, muss niemand fürchten, dass sich die Grundsatzentscheidungen des Bundesfinanzhofs künftig verzögern oder die Sorgfalt leidet. «Die Streichung eines Senats führt nicht dazu, dass die Qualität der Rechtsprechung sinkt», sagte BFH-Präsident Hans-Josef Thesling der Deutschen Presse-Agentur.