Nach dem Absturz einer Drohne auf dem Gelände einer Raffinerie hat das Landgericht München II eine Schadensersatzklage gegen den Piloten abgewiesen. Der Raffineriebetreiber hatte rund 10.000 Euro verlangt – nicht wegen eines Schadens durch das Fluggerät selbst, sondern wegen zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen, die er nach dem Vorfall veranlasst hatte.
Pilot bekommt Drohnentrümmer zurück
Die 249 Gramm schwere Drohne war im vergangenen Juli im Landkreis Ebersberg auf das Betriebsgelände samt Tanklager gestürzt und dabei zerstört worden. Der Pilot meldete sich nach Angaben des Gerichts umgehend am Werkstor, schilderte den Vorfall - und erhielt von einem Mitarbeiter die zertrümmerte Drohne zurück.
Vier Monate später klagte der Raffineriebetreiber auf Ersatz von Mehrkosten für einen verstärkten Objektschutz, der auf Anraten der Polizei für zwei Wochen eingerichtet worden sei - wodurch Mehrkosten von 10.000 Euro entstanden seien.