Ein Streit um die Rechtmäßigkeit von bayerischen Vorgaben nach der Einreise aus Corona-Risikogebieten wird erneut den Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München beschäftigen. Das Bundesverwaltungsgericht hob ein Urteil des VGH auf, der darin eine Verordnung des Freistaates aus dem November 2020 für unwirksam erklärt hatte. Das Urteil verletzte Bundesrecht. (Az.: BVerwG 3 CN 5.23)
Ehepaar klagte gegen Corona-Regelung
Die Corona-Einreiseverordnung sah vor, dass Menschen, die nach Bayern einreisen und sich in den zehn Tagen davor in einem Risikogebiet aufgehalten haben, unverzüglich in Quarantäne müssen. Maßgeblich für die Einstufung als Risikogebiet war die jeweils aktuelle Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts (RKI). Dagegen hatte ein Ehepaar aus München geklagt.
Aus Sicht des VGH verstieß die Verordnung gegen das Rechtsstaatsprinzip. Als die Verordnung erlassen wurde, habe es keine gesetzliche Grundlage für die rechtswirksame Festsetzung von Risikogebieten gegeben. Außerdem monierten die Richter in München, dass eine Einreise aus einem Risikogebiet allein keinen Ansteckungsverdacht begründe, der Voraussetzung für eine Quarantäne ist. Gegen diese Entscheidung hatte das Gesundheitsministerium Revision eingelegt.