Der Prozess um eine misslungene Hausgeburt in Schwaben, in deren Folge das Neugeborene gestorben war, wird bis auf weiteres ausgesetzt. Zunächst soll ein gynäkologisches Gutachten eingeholt werden. Vor dem Amtsgericht Neu-Ulm geht es um die Frage, ob sich die 30 Jahre alte Mutter des gestorbenen Säuglings sowie deren 58 Jahre alte Mutter der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht haben.
Die beiden Frauen hatten laut Anklage die Hausgeburt ohne ärztliche Hilfe geplant. Obwohl beim Einsetzen der Wehen bekannt war, dass das Kind in einer schwierigen Beckenlage war, sollen die Frauen kein medizinisches Fachpersonal alarmiert haben.