Im Berufungsverfahren gegen einen Mann nach einer Störung bei der Sprengung der Kühltürme des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld ist sich der Angeklagte keiner Schuld bewusst. Eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung sei gegen den Atomausstieg Deutschlands, sagte der 38-Jährige mit Bezug auf eine nicht näher spezifizierte Umfrage. Daher sollte die «Zerstörung» bestehender Atomanlagen so schnell wie möglich beendet werden. «Inwiefern habe ich die Allgemeinheit geschädigt?», fragte der Mann aus Karlsruhe die zuständige Kammer am Landgericht Schweinfurt.
Der studierte Chemiker wollte nach eigenen Worten mit der Aktion die Sprengung der Kühltürme im bayerischen Landkreis Schweinfurt im Sommer 2024 mindestens verzögern und ein Zeichen gegen den Atomausstieg setzen.
Die Richterin hielt den Mann entgegen, bloß weil eine Mehrheit gegen den Ausstieg sei, dürfe man nicht Hausrecht brechen. Anders als zunächst erwartet erging noch kein Urteil, weil Zeugen fehlten. Das Gericht setzte für den 11. Mai einen Fortsetzungstermin an.