Muss eine junge Frau wegen Mordes an einem 15-Jährigen viele Jahre in Jugendhaft? Oder war es Totschlag? Das Landgericht in Ansbach will heute (13.00 Uhr) ein Urteil in dem Fall verkünden, der im vergangenen Sommer für große Bestürzung gesorgt hatte.
Die Staatsanwaltschaft wirft der 19-Jährigen vor, den Jugendlichen an einer Bushaltestelle in der Nähe des Brombachsees in Mittelfranken mit einem Taschenmesser erstochen und so heimtückisch ermordet zu haben. Ihrer Ansicht nach sollte die junge Frau dafür eine Jugendstrafe von 14 Jahren verbüßen müssen.
Die Nebenklage, die die Mutter des Jungen vertritt, hatte sogar 15 Jahre gefordert - die Höchststrafe für Heranwachsende im Jugendstrafrecht. Die Verteidigung der 19-Jährigen hatte dagegen auf eine Jugendstrafe von nicht mehr als fünf Jahren wegen Totschlags plädiert.
Entscheidend wird unter anderem sein, wie sich die Tat für die Kammer nach dem Ende der Beweisaufnahme darstellt: Was waren die Beweggründe der Angeklagten? Kam der Angriff für das Opfer überraschend und hatte es so keine Chance, sich zu schützen?