Das Verwaltungsgericht München wird zur Klage der AfD gegen deren Beobachtung durch den bayerischen Verfassungsschutz am 1. Juli eine Entscheidung bekanntgeben. Das sagte der Vorsitzende der 30. Kammer beim Verwaltungsgericht, Michael Kumetz, am Donnerstag. Zuvor hatte das Gericht an drei Verhandlungstagen die Belange rund um die Beobachtung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall erörtert.
Bayerns AfD-Landesvorsitzender Stephan Protschka hatte bereits zu Beginn der Verhandlung am vergangenen Dienstag erklärt, er rechne sich keine Chancen auf Erfolg aus und kündigte an, weitere Instanzen bemühen zu wollen. Im Eilverfahren war die AfD bereits in zwei Instanzen gescheitert.
Der Verfassungsschutz hatte dem Gericht umfangreiches Material vorgelegt, aus dem hervorgehen soll, dass in der AfD als Gesamtpartei verfassungswidrige Tendenzen vorliegen. Tausende Seiten an Chatprotokollen von Social-Media-Plattformen, Auszüge aus Reden und Medienbeiträgen waren darunter. Kurz vor Beginn der Hauptverhandlung hatte der Verfassungsschutz nochmals einen USB-Stick mit 40 Gigabyte Datenmaterial vorgelegt. Das Material stammt bisher ausschließlich aus öffentlich zugänglichen Quellen. Nachrichtendienstliche Quellen, wie etwa V-Leute, setzen die Verfassungsschützer bis zu einer erfolgten gerichtlichen Klärung der Angelegenheit nach eigener Darstellung nicht ein.