Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) will das Verbot der Bettensteuer durch den Freistaat Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Zusammen mit dem Stadtkämmerer Christoph Frey (ebenfalls SPD) werde er dem Stadtrat vorschlagen, Kommunalverfassungsbeschwerde einzulegen, teilt das Rathaus mit. Vergangenen November war München zusammen mit Bamberg und Günzburg vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof mit einer Klage gegen das vom Freistaat verhängte Verbot der Steuer gescheitert.
Reiter und Frey sind der Ansicht, dass das Verbot das grundgesetzlich geschützte Selbstverwaltungsrecht der Landeshauptstadt verletze. Diese hatte im März 2023 die Einführung einer Übernachtungssteuer von fünf Prozent auf den Übernachtungspreis beschlossen. Der Freistaat hatte dies aber durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes untersagt.
Reiter und Frey argumentierten zudem damit, dass auch andere deutsche Städte wie Berlin, Hamburg, Köln, Frankfurt am Main, Dresden, Dortmund, Bremen und Freiburg im Breisgau eine Übernachtungssteuer erheben.