Ende eines langen Streits: Die Kurtaxe für Bootsliegeplätze in der Gemeinde Kressbronn am Bodensee ist rechtens. Das teilte die Gemeinde mit Verweis auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim mit. Eine Revision wurde laut dem VGH nicht zugelassen. Zuerst hatte der SWR berichtet.
«Die Erhebung der Kurtaxe für Bootsliegeplätze ist zulässig und das ist auch gut so», sagte Bürgermeister Daniel Enzensperger (CDU) in einer Mitteilung der Stadt. Die Kurtaxe für Dauerliegeplätze in Kressbronn beträgt laut Stadt rund 60 Euro im Jahr.