Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen die Sparkasse Nürnberg einen Teilerfolg mit einer Musterfeststellungsklage zu Prämiensparverträgen erzielt. Die Sparkasse muss die Zinsen für die Verträge neu berechnen, wie das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) am Mittwoch in München mitteilte. Die Kündigung der für die Kundinnen und Kunden günstigen Verträge war jedoch rechtens - das hatte zuvor bereits der Bundesgerichtshof in einem maßgeblichen Urteil entschieden.
Mehr als 3000 Verbraucher hatten sich laut Bundesverband der Klage angeschlossen. Bei Prämiensparverträgen steigen die Prämien auf Sparbeiträge stufenweise bis zu einem bestimmten Sparjahr an. Viele dieser Kontrakte, die in den 1990er und 2000er-Jahren abgeschlossen wurden, enthielten jedoch unzulässige Klauseln, durch die die Kreditinstitute ihre Zinssätze weitgehend beliebig ändern konnten.
Das gehe nicht, hatte der Bundesgerichtshof schon in früheren Urteilen entschieden. Verbraucherschützer argumentierten, dass vor allem Sparkassen-Kunden Tausende Euro an Zinsen entgangen seien.