Illegal leerstehende Häuser und Wohnungen - und das in der von akuter Wohnungsnot geplagten Stadt München? Für das Sozialreferat nicht tragbar. Die Behörde verhängte deshalb wegen mehrerer Objekte Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 230.000 Euro.
Steht Wohnraum länger als drei Monate leer, kann dies grundsätzlich eine Zweckentfremdung sein, wie die Stadtverwaltung im Internet erklärt. Wenn zulässige Gründe vorliegen, kann es Ausnahmen von dieser Linie geben. Dazu zählen etwa der geplante Verkauf oder die Sanierung einer Wohnung oder eine Unklarheit der Eigentumsverhältnisse, etwa bei Erbauseinandersetzungen.