Mit dem Programmauftrag sowie der Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt. Eine Klägerin aus Bayern wehrt sich in dem Revisionsverfahren gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags, weil das Programm aus ihrer Sicht weder vielfältig noch ausgewogen sei (Az.: BVerwG 6 C 5.24). Nach gut zweistündiger Verhandlung vertagte sich der 6. Senat. Er will am 15. Oktober (14.00 Uhr) eine Entscheidung verkünden.
Großes Interesse an Verhandlung
Die Klägerin wirft dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zudem «strukturelles Versagen» sowie mangelnde Staatsferne vor. In den beiden Vorinstanzen hatten die Gerichte die Klage jeweils zurückgewiesen. Die Verhandlung war in Leipzig auf großes Interesse gestoßen: Der große Sitzungssaal war mit rund 250 Zuschauern restlos gefüllt, viele Interessierte mussten draußen bleiben. Vor der Verhandlung hatte es am Rande des Bundesverwaltungsgerichts eine Kundgebung gegen den Rundfunkbeitrag gegeben.