Das Oberlandesgericht (OLG) München hat dem Babynahrungshersteller Hipp irreführende Werbung verboten. Mit seinem Urteil gab es einer Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv)statt und ließ dagegen keine Revision mehr zu.
Der Familienkonzern hatte für seine Kindermilch mit der Aussage «Darum benötigt Ihr Kind 7x mehr Vitamin D als ein Erwachsener» geworben. Erst in einer Fußnote im Kleingedruckten auf der Verpackung stand die Klarstellung, dass sich das nur auf den Bedarf pro Kilogramm Körpergewicht bezieht. In der Online-Werbung war die Klarstellung hinter einem Button verborgen, den man anklicken konnte.