Die Baywa kann ihre Sanierung mit gerichtlichem Segen wie geplant umsetzen. Das Amtsgericht München hat den Restrukturierungsplan bestätigt, wie das Unternehmen mitteilte. Am 15. Mai hatten bereits die Gläubiger zugestimmt.
Der hoch verschuldete Mischkonzern war im Sommer 2024 in finanzielle Schwierigkeiten geraten, maßgeblich verursacht durch stark gestiegene Zinszahlungen für Milliardenkredite bei gleichzeitigen roten Zahlen im Tagesgeschäft. Der Sanierungsplan läuft nach den Vorgaben des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG), welches Krisenfirmen Rettung ohne Insolvenzantrag möglich macht.