Für die einen zerstört er die historisch gewachsene Teichwirtschaft, für die anderen ist er ein schützenswertes Tier: Der Fischotter erhitzt die Gemüter in Bayern, erst recht, nachdem es die Staatsregierung erlaubt hat, dass in den Regierungsbezirken Oberfranken und Oberpfalz Fischotter im Ausnahmefall auch getötet werden dürfen. Die Regierungsbehörden haben Gebiete festgelegt, in denen der Fischotter gejagt werden kann - sofern die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt vorher zustimmt.
Das Echo in den Landkreisen ist unterschiedlich: In den Landkreisen Schwandorf und Tirschenreuth sind pro Jahr je fünf Entnahmen - so die offizielle Bezeichnung - erlaubt. Doch schon jetzt sind mehr Anträge für das Jahr 2025 eingegangen. Entscheidungen gab es noch nicht. Zwei Anträge registrierte das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab.
Im Landkreis Cham dagegen hat nach Angaben der Behörde noch kein Teichwirt die Jagd auf einen Fischotter beantragt, auch im Landkreis Amberg-Sulzbach ist die Resonanz noch gering.