Nach drei Jahren Schonzeit dürfen Bodenseefischer von 2027 an wieder Felchen fangen - allerdings unter strengeren Auflagen als früher. Das haben die Anrainerstaaten Bayern, Baden-Württemberg, Österreich, die Schweiz und Liechtenstein bei einer Sitzung der Internationalen Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF) im bayerischen Wasserburg beschlossen.
Das Fangverbot für Felchen war 2024 im Großteil des Bodensees in Kraft getreten, nachdem die Bestände innerhalb weniger Jahre dramatisch eingebrochen waren. Inzwischen gibt es Hinweise auf eine erste Erholung der Population.
Um den Erfolg nicht zu gefährden, wurde laut der IBKF Felchenfang mit weniger Fangtagen und weniger Netzen mit größeren Maschenweiten beschlossen. «Wir fangen ganz moderat an», sagte Reinhard Reiter, der IBKF-Bevollmächtigte des Vorsitzlandes Bayern. Der Felchenfang sei vom kommenden Jahr ab dem 1. Mai bis Ende August erlaubt. Die Regelung gelte bis Ende 2028.