Im Münchner Rathaus sollen kommende Woche Mindestpreise für Fahrdienstplattformen wie Uber, Bolt & Co. auf den Weg gebracht werden. Die Anbieter machen dem Taxigewerbe seit geraumer Zeit Konkurrenz, dessen Möglichkeiten zur Preisgestaltung angepasst werden sollen, um die Nachfrage anzukurbeln. Geplant ist, dass zunächst am Dienstag der Kreisverwaltungsausschuss über entsprechende Vorschläge entscheidet, bevor sich am Mittwoch die Vollversammlung des Stadtrates mit der Thematik befasst.
Schon seit längerem schwelt in der Landeshauptstadt der Streit über die Geschäftspraktiken der Fahrdienste, deren Fahrerinnen und Fahrer die Passagiere oft deutlich günstiger von A nach B bringen als herkömmliche Taxen. Allerdings verstoßen sie nach Erkenntnissen des Hauptzollamtes München «fast flächendeckend gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften». Auch das Mindestlohngesetz werde regelmäßig missachtet.
Versuche, die Betreiber dazu zu bewegen, einen Mindest- und Maximalpreis für das Münchner Stadtgebiet und den Flughafen festzulegen, der sich an den gültigen Taxitarifen orientiert, waren nach Angaben der Stadt bislang gescheitert. Das gleich gilt für die Einführung von Mindesthonoraren.
Mindestentgelte sollen sich an Taxitarif orientieren
Nun hat die Taxikommission des Kreisverwaltungsreferats vorgeschlagen, eine Allgemeinverfügung zur Einführung von Mindestentgelten zu erlassen. Diese sollen sich am Grund- und Kilometerpreis des Taxitarifs abzüglich des für Taxen geltenden Tarifkorridors orientieren. Dabei würden die Wartezeitbestandteile des Tarifs sowie die für Taxen obligatorischen Zuschläge nicht berechnet. Das Mindestbeförderungsentgelt soll nicht greifen, wenn der Beförderungsauftrag nachweislich mindestens eine Stunde vor Fahrtantritt erteilt wurde.
Auch bei den Preisen der Taxen soll es demnach Änderungen geben. Wer längere Strecken fährt, dürfte künftig von sinkenden Kilometersätzen profitieren. Zudem soll der Tarifkorridor ausgeweitet werden. Er regelt Mindest- und Höchstpreise, die bei Fahrten mit vorheriger Bestellung frei vereinbart werden können. Die flexiblere Preisgestaltung soll die Nachfrage steigern. Grundsätzlich unterliegt das Taxigewerbe mit dem Ziel der Daseinsvorsorge gesetzlichen Pflichten, wie z.B. einer Betriebs- sowie einer Beförderungspflicht.
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