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Bayern hebt Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lastwagen wegen Niedrigwassers vorübergehend auf

Bayern hebt Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lastwagen wegen Niedrigwassers vorübergehend auf
Güter auf die Straße heißt es wegen des Niedigwassers kurzzeitig auch in Bayern. (Symbolbild). / Foto: Jan Woitas/dpa
Von: DieBayern.de News
Das Niedrigwasser auf Wasserstraßen hat nun auch Folgen für den Straßenverkehr in Bayern. Wie andere Bundesländer setzt der Freistaat das Lkw-Sonntagsfahrverbot aus, um Lieferengpässe zu vermeiden.

Nun auch Bayern: Ab kommendem Wochenende wird im Freistaat wegen des Niedrigwassers auf wichtigen Wasserstraßen vorübergehend das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lastwagen ausgesetzt. «Mit der Aufhebung des Fahrverbots können kritische Güter wie Rohstoffe, Chemikalien und Energieträger auf die Straße umgelenkt werden», begründete Innenminister Joachim Herrmann (CSU) die Entscheidung. 

Die Maßnahme könne helfen, Lieferketten zu stabilisieren, vor allem wollen wir auch Produktionsstopps in der Industrie verhindern, sagte Herrmann. «Wir wollen den Ausfall der Binnenschifffahrt und die Belastung der Wirtschaft so zumindest teilweise auffangen, indem wir für die Speditionen auch am Wochenende kurzfristig Transporte ermöglichen.»

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Minister: Produktion muss weiterlaufen

Die Lockerung sei ein wichtiger Baustein, um das historische Niedrigwasser auf den Bundeswasserstraßen abzufedern, sagte Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU). «Die Produktion muss weiterlaufen, Wirtschaft und Landwirtschaft sind auf funktionierende Transporte angewiesen.»

Genaue Regeln würden derzeit noch erstellt, hieß es bei den Ministerien. 

Das anhaltende Niedrigwasser beeinträchtigt insbesondere den Gütertransport auf wichtigen Wasserstraßen. Durch die eingeschränkten Transportkapazitäten auf den Flüssen müssen zunehmend Güter auf andere Verkehrsträger verlagert werden.

In mehreren Bundesländern wurde das Fahrverbot für bestimmte Lkw an Sonn- und Feiertagen bereits vorübergehend aufgehoben, darunter Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Auch Baden-Württemberg hat sich inzwischen für eine vorübergehende Aufhebung entschieden.

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