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Kein Unterricht an vielen Schulen

Autos am Donnerstagabend auf der Autobahn A96 in Schwaben. / Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Autos am Donnerstagabend auf der Autobahn A96 in Schwaben. / Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

In Bayern ist es vielerorts rutschig. Vor allem in der Oberpfalz und Niederbayern sollen Schülerinnen und Schüler daheim bleiben.

Wegen glatter Straßen bleiben die Schulen in 18 Städten und Landkreisen Bayerns von Niederbayern bis Unterfranken geschlossen. Das teilten die Kommunen auf der Webseite «Unterrichtsausfall.Bayern.de» des Kultusministeriums mit. In der Oberpfalz findet flächendeckend kein Präsenzunterricht statt, das sind die Landkreise Neumarkt in der Oberpfalz, Neustadt an der Waldnaab, Amberg-Sulzbach, Schwandorf, Tirschenreuth, Cham und Regensburg, außerdem die Städte Weiden, Amberg und Regensburg.

In Niederbayern sagten die Behörden in Landshut und Passau - jeweils Stadt und Landkreis - den Unterricht ab, außerdem in den Landkreisen Kelheim und Rottal-Inn. In Unterfranken sollen die Schülerinnen und Schüler in den Landkreisen Rhön-Grabfeld und Bad Kissingen zuhause bleiben. 

Distanzunterricht möglich

Dies bedeutet allerdings nicht unbedingt, dass der Unterricht in diesen 18 Städten und Landkreisen komplett ausfallen würde. Das Landratsamt Landshut wies ausdrücklich darauf hin, dass die Schulleitungen eigenständig entscheiden, ob der Unterricht per Videokonferenz stattfindet. Abgesehen von den 18 Städten und Kreisen sagte noch das Landratsamt Schweinfurt den Schulunterricht in einer einzigen Gemeinde ab, und zwar im Markt Stadtlauringen. Im Landkreis Coburg fiel der Unterricht an der Grund- und Mittelschule in Seßlach aus.

In Traunstein und Berchtesgaden sollen die Kinder zur Schule gehen

Im südöstlichen Zipfel Bayerns entschieden die Landratsämter Traunstein und Berchtesgadener Land hingegen, den Unterricht in den örtlichen Schulen nicht abzusagen, sondern stattfinden zu lassen. Die Behörden riefen die Bürger stattdessen auf, auf die Verhältnisse zu achten und Fahrten nur dann anzutreten, wenn keine Gefahr besteht. Eltern, deren Kinder wetterbedingt nicht in ihre jeweilige Schule kommen können, sollen diese informieren.

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