Ein Mann hat gegen seine Verurteilung wegen des Todes seiner Freundin auf dem Großglockner in Österreich Berufung eingelegt. Das teilte das Landesgericht Innsbruck mit. Auch die Staatsanwaltschaft habe Berufung eingelegt, hieß es.
Der 37-jährige Angeklagte war vorige Woche in Innsbruck wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden. Der Richter verhängte eine Geldbuße von 9.600 Euro sowie eine Bewährungsstrafe von fünf Monaten.
Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Alpinist wesentlich erfahrener war als seine 33-jährige Freundin. Er habe aber seine Verantwortung nicht wahrgenommen, sondern die gemeinsame Tour auf den höchsten Berg Österreichs unzureichend geplant und seine Partnerin nicht über die Herausforderungen aufgeklärt, argumentierte der Richter. Er habe auch keinen rechtzeitigen Notruf abgesetzt, als der Frau unterhalb des 3.798 Meter hohen Gipfels die Kraft ausging.