Die bereits einmal vor Gericht im Eilverfahren einkassierte Allgemeinverfügung zum Abschuss von Bibern wird erneut ein Fall für die bayerische Justiz. Der Bund Naturschutz (BN) kündigte eine erneute Klage an, sollte das Landratsamt Oberallgäu wie angekündigt die Verfügung gleichlautend erlassen.
«Diese Allgemeinverfügung schießt völlig übers Ziel hinaus und konterkariert das seit Jahrzehnten erfolgreiche Bibermanagement Bayerns», sagte Christine Margraf, Vize-Landesbeauftragte des BN und Leiterin des BN-Artenschutzreferates. Biber seien in Zeiten der Klimakrise wichtiger denn je, ihre Reviere dienten dem Hochwasserschutz und als Wasserreservoir.