Nach dem Bekanntwerden weiterer Tierquälerei-Verdachtsfälle in einem Agrar-Großbetrieb im schwäbischen Bad Grönenbach strebt die Aufsichtsbehörde nun Tierhalteverbote für vier aktuelle und ehemalige Mitarbeiter an. Bereits vor einigen Wochen hatte die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) ein Tierhaltungs- und Betreuungsverbot gegen den Betriebsleiter des Rinderbetriebs eingeleitet. Mittlerweile gebe es ein solches Verfahren auch gegen den Betriebsinhaber, erklärte eine Sprecherin der KBLV. Zuvor hatte die «Süddeutsche Zeitung» über das zweite Verfahren berichtet.
«Ferner wurde inzwischen auch gegen einen Mitarbeiter sowie einen ehemaligen Mitarbeiter des Betriebes ein Verwaltungsverfahren zum Tierhaltungs- und Betreuungsverbot eingeleitet», sagte die Behördensprecherin. In allen vier Fällen laufen noch die Anhörungsfristen. Laut der Sprecherin haben drei der vier Betroffenen Anwälte beauftragt. Die Rechtsanwälte könnten derzeit die Akten der KBLV einsehen, erläuterte die Sprecherin. Laut SZ wollten die beiden Hauptverantwortlichen des Unternehmens keine Stellungnahme zu den Vorwürfen abgeben.