Darf der Ticket-Zweithändler Viagogo Eintrittskarten des FC Bayern weiterverkaufen? Mit dieser Frage beschäftigt sich seit Mittwoch das Landgericht München I. Konkret geht es um Ticketverkäufe zu mehreren Spielen in der Saison 2021/22. Das Gericht hatte bereits im März 2023 ein Versäumnisurteil gegen die Ticketbörse erlassen, die Einspruch einlegte. Das Urteil soll im Juli fallen.
Der Fußball-Rekordmeister wirft Viagogo vor, als Händler zu agieren und Tickets für Spiele von Erstkäufern zu erwerben und dann zu einem höheren Preis weiterzuverkaufen. Das sei laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Fußballvereins nicht erlaubt. So könne Fans, die über solche Zweithändler Tickets kauften, der Eintritt verweigert werden. Darüber würden sie aber nicht von Viagogo aufgeklärt, so ein Vorwurf des Fußballclubs. Außerdem verkaufe der Anbieter Tickets teilweise bereits vor dem offiziellen Vorverkauf. Das sei wettbewerbswidrig, befand der Rekordmeister.
Viagogo bestreitet die Vorwürfe und argumentiert unter anderem, dass Tickets über Sponsorenverträge oder hochrangige Vereinsmitgliedern schon vorher verteilt würden, weswegen es nicht ausgeschlossen sei, dass es vorher bereits Tickets gebe. Zudem würden die AGB der Börse solche sogenannten Leerverkäufe ausschließen. Der Vertreter äußerte sich am Mittwoch gegenüber der Deutschen Presse-Agentur nicht.