Ein Jahr nach Inkrafttreten des umstrittenen Genderverbots in Bayern sind die heftigen Proteste dagegen ebenso verpufft wie große Konsequenzen der Regelung ausgeblieben. An den Verwaltungsgerichten im Freistaat sind beispielsweise keinerlei Verfahren im Zusammenhang damit anhängig, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) der Deutschen Presse-Agentur mitteilt.
GEW: «Wahlkampfrhetorik der CSU»
Kritik gibt es dennoch weiterhin: Grüne und SPD nennen die Neuregelung der Staatsregierung reine Symbolpolitik. «Aus Sicht der GEW Bayern macht sich das sogenannte Genderverbot in der Praxis kaum bemerkbar und bleibt das, was es ist: Wahlkampfrhetorik der CSU», sagt Sebastian Jung, Gewerkschaftssekretär der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Bayern, und spricht von «plumpen Verboten».
Zum 1. April 2024 war das Genderverbot in Bayern in Kraft getreten, das die Staatsregierung aus CSU und Freien Wählern auf den Weg gebracht hatte. In Schulen, Hochschulen und Behörden ist die Verwendung geschlechtersensibler Gendersprache seither ausdrücklich verboten.