Im Prozess um den Dreifachmord in einem Mehrfamilienhaus in Langweid im Landkreis Augsburg nach einem Streit unter Nachbarn bewerten Sachverständige die Psyche des Angeklagten unterschiedlich. Der von der Justiz beauftragte forensische Gutachter sagte in dem Verfahren vor dem Landgericht Augsburg, dass er keine Persönlichkeitsstörung bei dem 65-Jährigen sehe. Eine von der Verteidigung beauftragte Kollegin des Sachverständigen sah hingegen Hinweise auf erhebliche Einschränkungen bei dem Mann.
Die Gutachten sind für das Gericht wichtig, um eine mögliche eingeschränkte Schuldfähigkeit oder sogar Schulunfähigkeit des Angeklagten für das Urteil beurteilen zu können. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit bei dem Beschuldigten nicht beeinträchtigt war.
Der Gerichtsgutachter Felix Segmiller sagte, dass das Denken des Angeklagten paranoid gefärbt sei und er zwanghafte sowie schizoide Persönlichkeitszüge habe. Nach Ansicht des Gutachters sind diese aber für eine Persönlichkeitsstörung nicht ausreichend.