Gut zehn Monate nach einer Störaktion eines Mannes bei der Sprengung der Kühltürme des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld hat das Amtsgericht Schweinfurt eine Geldstrafe verhängt. Gegen den Mann erging ein Strafbefehl wegen Hausfriedensbruchs, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Staatsanwaltschaft hatte nach eigenen Angaben auf 60 Tagessätze zu je 50 Euro gedrungen. Der Verdächtige hat nach Gerichtsangaben gegen den Strafbefehl bereits Einspruch eingelegt - daher dürfte es nun zu einer öffentlichen Verhandlung kommen.
Der mutmaßliche Atomkraft-Befürworter war kurz vor der für den 16. August 2024 geplanten Sprengung der markanten Kühltürme nahe Schweinfurt auf einen Strommast im Absperrbereich geklettert. Dadurch verzögerte sich die Sprengung um etwa eineinhalb Stunden. Der damals 36-Jährige war nach seiner Aktion zeitweise in Gewahrsam genommen worden.