Das Sozialgericht München hat zwei Eilanträge gegen die neu eingeführte Bezahlkarte für Asylbewerber abgelehnt. Bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung bekommen die beiden Antragsteller - eine Asylbewerberin aus Sierra Leone und ein abgelehnter Asylbewerber aus Nigeria - also weiterhin kein Bargeld mehr ausgezahlt.
Das Gericht sei zu der Auffassung gekommen, dass die Verwendung der Bezahlkarte nicht offensichtlich rechtswidrig sei, hieß es in einer Mitteilung. Der Gesetzgeber habe die Karte als mögliche Leistungsform vorgesehen. Für welche Fälle sie zum Einsatz komme, liege im Ermessen der Behörde. Bei einer ersten Bewertung hätten sich auch keine Gründe ergeben, wonach die Behörde im Einzelfall verpflichtet gewesen wäre, weiterhin Geldleistungen zu gewähren (Az. S 42 AY 63/24 ER und S 52 AY 65/24 ER).