Ein Kernkraft-Aktivist ist wegen einer Störaktion vor der Sprengung der Kühltürme des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld im vorigen Jahr zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Schweinfurt sprach den 38-Jährigen des Hausfriedensbruchs schuldig und verhängte 80 Tagessätze zu je 50 Euro.
Der Mann war vor der Sprengung am 16. August 2024 auf einen Strommast innerhalb eines vorher ausgewiesenen Sperrbereichs geklettert und hatte die Sprengung damit um rund eineinhalb Stunden verzögert. Mit seinem friedlichen Protest habe er ein Zeichen gegen den gesetzlich beschlossenen Atomausstieg setzen wollen, erklärte der 38-Jährige in seinen letzten Worten. Zuvor hatte er keine Angaben zur Sache machen wollen.
«Ein legitimes Ziel sollte man auch mit legitimen Mitteln umsetzen», befand die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer. Sie hatte eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen gefordert. Gegen einen Strafbefehl hatte der Mann Einspruch erhoben, deshalb kam es zum Prozess.