Eine Streichung der in der Verfassung verankerten Altersgrenze für bayerische Ministerpräsidenten ist im Landtag derzeit nicht in Sicht. CSU und Freie Wähler machten in der Landtagsdebatte zu einem Antrag der Grünen sehr deutlich, dass sie an der geltenden Regelung festhalten wollten. Laut Verfassung muss man das 40. Lebensjahr vollendet haben, um im Freistaat Bayern zum Regierungschef gewählt werden zu können.
Amt ist kein «Schülerpraktikum»
Innenminister Joachim Herrmann (CSU) warf den Grünen «parteipolitischen Blödsinn» vor, Felix Locke (Freie Wähler) nannte den Gesetzentwurf «schwammig und schlecht». Besonders heftige Kritik hagelte es vom CSU-Abgeordneten Alexander Diedrich: «Verfassungsnormen brauchen keine modischen Anpassungen, sondern Standfestigkeit.» Das Amt des bayerischen Ministerpräsidenten sei kein «Schülerpraktikum, es ist kein Belohnungssystem für Partei-Karrieren, es ist ein Amt von Würde, von Gewicht und von Staatsverantwortung. Und wer das nicht anerkennt, verwechselt jugendliches Engagement mit staatlicher Führungsreife.»