Das Kabinett hat eine Reform des bayerischen Kita-Gesetzes auf den Weg gebracht. Damit soll die Finanzierung von Kinderbetreuungseinrichtungen nach der bereits vollzogenen Streichung von Krippen- und Familiengeld auf neue Füße gestellt werden. «Mit diesem neuen Kita-Gesetz schaffen wir einen einzigartigen finanziellen Booster für die bayerischen Kitas», sagte Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU).
Konkret soll die staatliche Betriebskostenförderung wie angekündigt erhöht werden. Im Ergebnis solle die staatliche Förderung um 25 Prozent aufgestockt werden, hieß es in der Mitteilung der Staatskanzlei. Für die Kommunen entstünden dabei keine zusätzlichen finanziellen Belastungen, weil die bislang für Familienleistungen vorgesehenen Mittel aus dem Staatshaushalt umgeschichtet würden. Die Finanzierung für sogenannte Teamkräfte, die die Pädagoginnen und Pädagogen unterstützen, soll demnach ebenfalls gestärkt und dauerhaft gesetzlich festgeschrieben werden. Zudem sollen Verfahren vereinfacht und Bürokratie abgebaut werden.