Rund acht Jahre nach ihrem erfolgreichen Feldzug gegen die «Strabs» wollen die Freien Wähler in Bayern wieder einer Regelung im Kommunalabgabengesetz den Kampf ansagen. Konkret fordern sie, dass die Kommunen Kosten für die Erschließung von Straßen - die sogenannten Strebs - nur noch auf die Anlieger umlegen können, wenn der Beginn der Herstellung weniger als 25 Jahre her ist. Auf ihrem Landesparteitag am Samstag wollen die Freien Wähler dazu eine Resolution beschließen.
Streitfall «Provisorium» soll es nicht mehr geben
Das Gericht hatte erklärt, die Kostenweitergabe sei auch später zulässig, wenn es sich bei der Straße zunächst nur um ein Provisorium gehandelt habe, «also nur irgendeine Verkehrsanlage, um für anliegende Grundstücke eine Bebauung
zu ermöglichen oder um eine Verbindung zwischen zwei Straßen herzustellen», wie es im Urteil steht. (Az. 6 BV 22.306).
«Wir halten dieses Gesetzesverständnis für falsch!»
«Wir halten dieses Gesetzesverständnis für falsch! Nach der Gewaltenteilung sind wir aber an die Interpretation durch die Gerichte gebunden. Deshalb müssen wir im Gesetz selbst nachsteuern», heißt es im Entwurf der Resolution. Das Papier liegt der dpa in München vor.
Weiter: Die «kreative Rechtsauffassung» soll daher per Gesetzesänderung unmöglich gemacht werden. Etliche Gemeinden würden derzeit versuchen, über den vermeintlichen «Rettungsanker» Erschließungskosten abzurechnen. Nach geltendem Recht können Kommunen den Anliegern 90 Prozent des Herstellungsaufwands bei der Erschließung einer Straße in Rechnung stellen.