Im Kampf gegen die stetig zunehmende Kriminalität im Netz fordert die Landtags-CSU eine sechsmonatige Speicherpflicht für IP-Adressen - und erntet dafür Zustimmung des Bundeskriminalamts (BKA). Damit geht die CSU über Pläne der Bundesregierung hinaus, die Internetanbieter zu einer dreimonatigen Speicherung verpflichten will. Man wolle «deutlich mehr», sagte CSU-Landtagsfraktionschef Klaus Holetschek zum Auftakt einer dreitägigen Winterklausur der Landtags-CSU im oberfränkischen Kloster Banz. «Wir müssen jetzt alles dafür tun, dass wir auch dieser modernen Kriminalität etwas entgegenhalten können.» Dabei dürfe man nicht stehenbleiben.
«Wichtig ist, dass nachvollziehbar ist, wer eine Straftat begangen hat», sagte BKA-Präsident Holger Münch. «Da ist erst einmal elementar wichtig, die IP-Adressenspeicherung zu haben.» Mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten müsse man nachvollziehen können, von welchem Endgerät aus eine Straftat begangen worden sei. Sechs Monate, wie die CSU-Landtagsfraktion dies nun fordere, «wären uns natürlich noch lieber», fügte Münch hinzu.