Das bayerische Naturschutzgesetz soll aufgeweicht werden. Das Kabinett beschloss bei seiner Sitzung in Starnberg eine Reform des Gesetzes, welche aber final vom Landtag verabschiedet werden muss. Das Gesetz soll bereits ab Anfang 2027 in Kraft treten. «Wir sind in der Überarbeitung dabei, gewisse Dinge einfacher zu machen», sagte Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler).
Inhaltlich dürfte vor allem ein Punkt bei der geplanten Änderung für Diskussionen sorgen: Das sogenannte Walzverbot für landwirtschaftliche Flächen nach dem 15. März und bis zur ersten Mahd zum Schutz von Tieren soll künftig nur noch auf rund fünf Prozent der Grünland-Flächen gelten. «Es gilt zukünftig nur noch innerhalb der Wiesenbrüterkulisse und umfasst verschiedene Maßnahmen. Auf über 95 Prozent des Grünlands wird das Verbot aufgehoben», teilte die Staatskanzlei mit. Wo das Verbot wegen dort lebender Wiesenbrüter wie Kiebitzen noch gelten soll, ist Sache der Bezirksregierungen.