Bayern hält als einziges Bundesland neben dem Saarland an seinen strikten Ladenöffnungszeiten bis maximal 20.00 Uhr fest. Nach monatelanger Debatte beschloss das Kabinett am Dienstag lediglich einige Lockerungen: Kommunen dürfen künftig acht lange Einkaufsnächte pro Jahr anbieten und brauchen dafür auch keinen besonderen Anlass. Sogenannte digitale Kleinstsupermärkte ohne Personal und mit maximal 150 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen künftig durchgängig öffnen, auch sonntags. Und: Händler dürfen zusätzlich individuell an vier Werktagen pro Jahr länger als 20.00 Uhr aufsperren.
Arbeits- und Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) sprach von einer guten, ausgewogenen Balance zwischen der Freiheit des Marktes und der Verantwortung für das Gemeinwohl. Für Sonntage bleibt es dabei: Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage werden wie bisher viermal pro Jahr zugelassen – und wie bisher auch nur anlassbezogen. Der Start ist noch offen. Nach dem Eckpunktebeschluss soll der eigentliche Gesetzentwurf nach dem Sommer vorliegen.