Eine Großstadt oder ein Landkreis lässt sich nicht mal eben nebenbei führen. Oberbürgermeister und Landrätinnen haben Fulltime-Jobs im Rathaus und im Landratsamt. Aber was ist mit den vielen ländlichen Kommunen im Freistaat? Geht der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin am Vormittag ganz normal zur Arbeit, leitet am Nachmittag dann die Gemeinde und am Abend die Ratssitzung?
So ist die Rechtslage
Entweder werden Kommunen von Beamten auf Zeit geleitet, also von berufsmäßigen Bürgermeisterinnen oder Bürgermeistern - oder von ehrenamtlichen Bürgermeistern, sogenannten Ehrenbeamten. Wer wo zum Einsatz kommt, hängt von der Einwohnerzahl der Gemeinde ab. Bei Kommunen mit mehr als 5.000 Einwohnern ist die Sache klar: Laut Gemeindeordnung arbeitet der Bürgermeister hier hauptamtlich. Bei einer Einwohnerzahl zwischen 2.500 und 5.000 ist auch das Hauptamt an der Gemeindespitze vorgesehen - es sei denn, der Gemeinderat entscheidet sich für einen ehrenamtlichen Bürgermeister.
Kleine Gemeinden mit unter 2.500 Einwohnern haben laut dieser Vorschrift automatisch einen ehrenamtlichen Bürgermeister - es sei denn der Gemeinderat votiert mehrheitlich fürs Hauptamt. Zuvor lag diese Einwohnergrenze bei 5.000 - die Gemeindeordnung war 2023 entsprechend angepasst worden. Die Erfahrungen aus der Praxis hätten gezeigt, dass die Anforderungen an kommunale Ämter in den vergangenen Jahren gestiegen seien, teilte das Innenministerium damals mit.