In Bayern müssen für Anträge bei Behörden künftig weder beglaubigte Kopien noch - sofern verlangt - eine Geburtsurkunde vorgelegt werden. In Zukunft reichten für alle im Landesrecht verankerten Bestimmungen einfache Kopien, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts in München. Anstelle der Geburtsurkunde genüge der Personalausweis. «Ich glaube, jeder kann sich vorstellen, was das für eine Vereinfachung ist.»
Verankert wird die Entbürokratisierung im fünften Modernisierungsgesetz, welches das Kabinett zuvor beschlossen hat. Bis das neue Gesetz gilt, muss aber nach einer Anhörung der Verbände auch noch das Parlament zustimmen.