Weil er bei einer Wahlkampfveranstaltung mit der Grünen-Politikerin Claudia Roth Pfefferspray dabeihatte, ist der bayerische AfD-Politiker Rene Dierkes zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht München II sah darin einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und bestätigte den Schuldspruch eines Urteils des Amtsgerichts Weilheim, gegen das Dierkes Berufung eingelegt hatte. Nun kündigte der bayerische Landtagsabgeordnete an, Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht einzulegen.
Dierkes hatte im Prozess vorgebracht, bei der Veranstaltung im Jahr 2021 lediglich ein Passant gewesen zu sein. Dem folgte die 8. Strafkammer nicht. Nun bekräftigte der AfD-Politiker erneut, kein Teilnehmer der Versammlung gewesen zu sein. Er sei nur daran vorbeigelaufen, mit dem Pfefferspray in der Jackentasche, sagte Dierkes auf Anfrage. «Selbst die Polizeibeamten, die im Prozess als Zeugen aussagten, bestätigten, dass ich überwiegend am Rand stand, ins Handy schaute und Fotos machte», erklärte der AfD-Politiker. Eine aktive Interaktion mit der Versammlung sei verneint worden. Das Gericht sei grundsätzlich bereit gewesen, das Verfahren aufgrund geringer Schuld einzustellen. Dies sei aber an der fehlenden Zustimmung der Staatsanwaltschaft gescheitert.