Oktoberfest, Biergarten - Bayern pur, sozusagen Wahrzeichen der Lebensart. Ausgerechnet hier schlägt man sich nun mit dem von der Staatsregierung nicht gewollten Cannabisgesetz herum. Mal abgesehen vom Joint-Rauchen: Was ist mit Cannabis-Keksen?
Im originalen bayerischen Biergarten packen die Gäste ihre mitgebrachte Brotzeit aus. Der Verzehr mitgebrachter Speisen ist laut der von den Einheimischen vor Jahrzehnten in einer Biergartenrevolution genannten Massendemonstration erstrittenen Biergartenverordnung ausdrücklich erlaubt, als soziales Gut sogar gewollt. Damit ist nach erster Einschätzung des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga Bayern auch der Verzehr von Cannabis-Keksen zunächst zulässig.
«Der Wirt muss dulden, dass einfach zubereitete Speisen vom Gast mitgebracht und vor Ort verzehrt werden», erläutert Dehoga-Sprecher Frank John. Wer einen Biergarten betreibe und damit auch länger - nämlich bis 23.00 Uhr - draußen geöffnet haben dürfe, der müsse eben auch die übrigen Vorgaben der Biergartenverordnung erfüllen. Allerdings habe der Wirt das Hausrecht. Darüber kann er nach Juristenmeinung wohl auch ein explizites Cannabis-Keks-Verbot aussprechen. Am Augustiner-Keller an der Arnulfstraße mit seinem großen Biergarten prangt mit Verweis auf das Hausrecht schon ein Schild, das den Konsum «in jeglicher Form» untersagt.