Die bürokratischen Vorgaben für Bau- und Pflegemaßnahmen an Denkmälern in Bayern sollen deutlich reduziert werden. Dies sieht eine Novelle des Denkmalschutzgesetzes vor, welche das Kabinett beschlossen hat und nun in die Verbandsanhörung geht.
Weniger Bürokratie beim Umgang mit Denkmälern
Ziel sei es, die Denkmalpflege zu modernisieren und von überflüssiger Bürokratie zu entlasten – «bei gleichbleibend hohem Schutz unseres kulturellen Erbes», teilte die Staatskanzlei in München mit.
Unter dem Leitspruch der Reform «Mehr Vertrauen, weniger Vorschriften, schnellere Verfahren» werde die Denkmalpflege in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege und dem Landesdenkmalrat moderner, effizienter und bürgernäher gestaltet. «Dazu werden insbesondere Regelungen abgeschafft, die sich in der Praxis nicht bewährt haben, und durch flexiblere und praxistauglichere Verfahren ersetzt.»
So sollen etwa durch die Einführung eines sogenannten Denkmalpflegewerks viele Maßnahmen, für die bisher explizite Genehmigungen erforderlich waren, künftig erlaubnisfrei möglich sein. Bei Einzelbaudenkmälern ohne Denkmalwert im Inneren beschränke sich die Erlaubnispflicht künftig konsequent auf Veränderungen, die das äußere Erscheinungsbild betreffen. Für Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern werde außerdem ein verbindlicher Katalog erlaubnisfreier Vorhaben im Denkmalschutzgesetz verankert.